Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17. August 2026  ·  agents4hire.de

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Agents4Hire (nachfolgend „Anbieter") und den Nutzern der Plattform agents4hire.de (nachfolgend „Nutzer").

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Agents4Hire ist eine webbasierte Plattform, die Nutzern den Zugang zu KI-gestützten Assistenten (sog. „Agenten") ermöglicht. Die Agenten basieren auf dem Open-Source-Sprachmodell GPT-OSS 120B, bereitgestellt über den IONOS AI Model Hub (IONOS SE, Montabaur, Deutschland).

Der Anbieter stellt folgende Leistungen bereit:

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Angebot. Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter; einzelne Funktionen können hinzukommen, geändert oder eingestellt werden. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Funktionsumfangs teilt der Anbieter in Textform mit; steht dem Nutzer dadurch eine wesentliche Leistung nicht mehr zur Verfügung, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Desktop-Programm „Operator"

Der Anbieter stellt dem Nutzer für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, das Desktop-Programm „Operator" auf den Arbeitsplatzrechnern der berechtigten Nutzer zu installieren und zu nutzen. Das Programm setzt Windows 10 oder 11 (64 Bit) voraus. Es lädt seine Inhalte zur Laufzeit von der Plattform; ohne bestehenden Vertrag und aktive Internetverbindung ist es nicht nutzbar.

Das Programm aktualisiert sich selbsttätig, um Sicherheits- und Funktionsstand zu halten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Programmfassung besteht nicht. Nach Vertragsende ist das Programm zu deinstallieren.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Antwortqualität oder -genauigkeit der KI besteht nicht. Die Ausgaben der KI sind maschinell erzeugt und können Fehler enthalten; sie ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Der Nutzer prüft KI-erzeugte Inhalte vor ihrer Verwendung.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

Zahl der Nutzer

Im Preis des Unternehmens-Agenten ist die Nutzung durch bis zu zehn Nutzer des Kunden enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Weitere Nutzer sind gegen zusätzliche Vergütung möglich.

Jeder Nutzer erhält ein eigenes Konto; die Konten werden auf Anforderung des Kunden vom Anbieter angelegt oder freigeschaltet. Ein Konto ist nicht zur gemeinsamen Nutzung durch mehrere Personen bestimmt — schon damit Zugriffe nachvollziehbar bleiben und jeder Nutzer nur seine eigenen Daten sieht.

Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar. Der Nutzer ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich. Bei Missbrauch oder Verdacht auf unbefugten Zugriff ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen die Plattform nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten nutzen.

§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit

Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Registrierung und – bei kostenpflichtigen Plänen – mit der Bestätigung der Buchung durch den Anbieter in Textform zustande.

Monatliche Abonnements

Monatliche Abonnements verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht spätestens 7 Tage vor Ende der aktuellen Laufzeit gekündigt wird.

§ 5 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise sind Endpreise in Euro.

Zahlungsart

Die Abrechnung erfolgt auf Rechnung. Der Nutzer erhält eine Rechnung und begleicht sie durch Überweisung auf das darin genannte Konto.

Der Anbieter kann im Einzelfall — insbesondere bei erheblichem Zahlungsrückstand aus früheren Rechnungen — Vorkasse verlangen.

Rechnungen werden elektronisch als PDF an die im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gestellt. Der Nutzer stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu; ein Anspruch auf Papierrechnung besteht nicht. Versendet werden die Rechnungen von rechnung@agents4hire.de; unter derselben Adresse beantwortet der Anbieter Fragen zu Rechnungen und Zahlungen.

Fälligkeit, Zahlungsziel und Verzug

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Der monatliche Plan-Preis wird zu Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode berechnet; nutzungsabhängige Vergütung (Token) und Sonderleistungen werden nachträglich auf derselben Monatsrechnung abgerechnet.

Gerät der Nutzer in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern tritt die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € hinzu. Dem Nutzer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Bei fehlgeschlagener Zahlung oder nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung behält sich der Anbieter vor, den Zugang bis zum Zahlungseingang vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht für die bereits begonnene Abrechnungsperiode bleibt hiervon unberührt.

Onboarding-Workshop

Der Onboarding-Workshop wird einmalig zu dem auf der Website ausgewiesenen Preis berechnet. Die Rechnung wird nach Durchführung des Workshops gestellt und ist nach den vorstehenden Regelungen innerhalb von 10 Werktagen fällig. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt.

Absage und Verschiebung: Der Termin kann bis 10 Werktage vor dem vereinbarten Datum kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei späterer Absage oder Verschiebung durch den Nutzer sowie bei Nichterscheinen kann der Anbieter eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des Workshop-Preises berechnen; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Nutzer unbenommen. Sagt der Anbieter ab, entstehen dem Nutzer keine Kosten.

Der Workshop ist eine eigenständige einmalige Leistung und keine Voraussetzung für den Fortbestand eines Abonnements; er begründet keine Laufzeitverlängerung.

Nutzungsabhängige Vergütung für KI-Verarbeitung (Token)

Der monatliche Plan-Preis vergütet die Bereitstellung der Plattform. Die tatsächliche Verarbeitung durch das Sprachmodell wird zusätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet.

Der Preis beträgt 0,90 € je 1.000.000 Token. Abgerechnet wird in angefangenen 1.000 Token, also 0,0009 € je angefangene 1.000 Token. Verarbeitete (eingehende) und erzeugte (ausgehende) Token werden dabei gleich bewertet und zusammengezählt. Ein Freikontingent besteht nicht; die Abrechnung beginnt mit dem ersten verarbeiteten Token.

Was ist ein Token? Ein Token ist die kleinste Texteinheit, in die ein Sprachmodell Text zerlegt — im Deutschen im Schnitt etwas mehr als eine halbe Silbe. Gezählt wird beides: was der Nutzer und seine Daten dem Modell übergeben, und was das Modell daraus erzeugt.

Zur Einordnung entsprechen 1.000.000 Token für 0,90 € ungefähr:

Die Angaben sind Erfahrungswerte zur Veranschaulichung und keine zugesicherte Eigenschaft — der tatsächliche Verbrauch hängt von Textlänge, Sprache und herangezogenen Dokumenten ab.

Erfassung und Einsicht: Der Anbieter erfasst den Verbrauch je Nutzerkonto. Der Nutzer kann seinen Verbrauch und die daraus entstehenden Kosten jederzeit selbst einsehen — im Operator über die Statusanzeige „Lokale KI (IONOS)", aufgeschlüsselt nach Tag, Woche, Monat und Gesamtzeitraum. Maßgeblich für die Abrechnung ist die Zählung des Anbieters. Einwendungen gegen die abgerechnete Menge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung in Textform zu erheben.

Abrechnung: Die nutzungsabhängige Vergütung wird monatlich nachträglich zusammen mit dem Plan-Preis auf einer gemeinsamen Rechnung abgerechnet und nach der vom Nutzer gewählten Zahlungsart beglichen. Beträge unter 5,00 € werden nicht gesondert erhoben, sondern auf den Folgemonat vorgetragen.

Umsatzsteuer: Der Anbieter wendet die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben.

Preisanpassung: Der Anbieter kann den Token-Preis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende in Textform ändern, insbesondere wenn sich die Bezugskosten des eingesetzten Rechenzentrums ändern. Der Nutzer kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

Missbräuchliche Erzeugung: Verbrauch, der durch automatisierte Dauerlast oder eine nach § 9 unzulässige Nutzung entsteht, ist ebenfalls zu vergüten. Der Anbieter kann die Verarbeitung bei ungewöhnlich hohem Verbrauch nach vorheriger Benachrichtigung vorübergehend begrenzen, um den Nutzer vor unbeabsichtigten Kosten zu schützen.

Sonderleistungen (individuelle Workflows, Schnittstellen, Integrationen)

Über den Funktionsumfang der Plattform hinausgehende Leistungen — insbesondere individuell entwickelte Workflows und Werkzeuge, die Anbindung an Fremdsysteme, Schnittstellen und Integrationen sowie darauf entfallende Einrichtung, Pflege und Betrieb — sind nicht im Plan-Preis enthalten. Für sie gilt § 6.

Nutzungsabhängige Vergütung: Die Verarbeitung durch das Sprachmodell wird auch im Rahmen von Sonderleistungen nach den vorstehenden Token-Regelungen abgerechnet.

§ 6 Projekt- und Dienstleistungen

Dieser Paragraf regelt alle Leistungen, die der Anbieter über die Bereitstellung der Plattform hinaus erbringt — insbesondere Analyse und Konzeption, Einrichtung und Anpassung, individuell entwickelte Workflows und Werkzeuge, die Anbindung an Fremdsysteme sowie Schulung und Begleitung. Er gilt unabhängig davon, ob der Nutzer zugleich ein Abonnement unterhält.

Beauftragung

Der Anbieter beschreibt die gewünschte Leistung vorab in Textform — in der Regel auf einem Auftragsblatt mit Leistungsumfang, Vergütung, Termin und, soweit einschlägig, dem geschuldeten Ergebnis. Eine Verpflichtung zur Umsetzung und eine Vergütungspflicht entstehen erst mit der Annahme durch den Nutzer in Textform; eine E-Mail genügt. Ohne angenommenen Auftrag besteht weder ein Anspruch auf Umsetzung noch eine Zahlungspflicht.

Diese AGB sind Bestandteil jedes so geschlossenen Auftrags. Abweichende Regelungen auf dem Auftragsblatt gehen diesen AGB vor. Leistungen, die über den angenommenen Auftrag hinausgehen, werden erst nach gesonderter Vereinbarung in Textform erbracht und vergütet.

Art der Leistung

Auf dem Auftragsblatt wird festgehalten, ob ein bestimmtes Ergebnis geschuldet ist (Werkleistung, mit Abnahme) oder eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstleistung, z. B. Beratung, Schulung und Begleitung, ohne Abnahme). Fehlt eine Angabe, gilt die Leistung als Dienstleistung.

Vergütung

Die Vergütung wird je Auftrag vereinbart, wahlweise als Festpreis für ein beschriebenes Ergebnis oder nach Aufwand auf Grundlage von Tages- oder Stundensätzen. Bei Abrechnung nach Aufwand weist der Anbieter den Aufwand nachvollziehbar nach; ein auf dem Auftragsblatt genannter Budgetrahmen wird nicht ohne vorherige Abstimmung in Textform überschritten.

Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen an Dritte (z. B. Lizenzen, Rechenzentrumsleistungen) werden nur ersetzt, soweit sie auf dem Auftragsblatt vereinbart sind. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Fälligkeit, Zahlungsziel, Verzug und Umsatzsteuer aus § 5 entsprechend.

Abrechnung bei bestehendem Abonnement: Unterhält der Nutzer zugleich ein Abonnement, kann die Vergütung auf dem Auftragsblatt zur gemeinsamen Monatsrechnung vereinbart werden. Einmalige Positionen werden dann mit der auf die Leistungserbringung folgenden Abrechnungsperiode fällig, laufende Positionen jeweils zu Beginn der Abrechnungsperiode.

Mitwirkung des Nutzers

Der Nutzer benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Testdaten, Zugänge und Systemumgebungen rechtzeitig und unentgeltlich bereit. Für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Inhalte steht er ein; er sichert zu, zur Weitergabe der Daten und zur Einräumung der Zugänge berechtigt zu sein, insbesondere gegenüber Herstellern von Fremdsystemen. Für Testzwecke stellt er nach Möglichkeit anonymisierte oder pseudonymisierte Daten bereit.

Verzögert sich die Leistung, weil eine Mitwirkung ausbleibt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand, der dem Anbieter dadurch nachweislich entsteht, wird nach dem vereinbarten Aufwandssatz vergütet; besteht kein solcher, nach dem üblichen Satz des Anbieters.

Termine

Termine sind nur verbindlich, wenn sie auf dem Auftragsblatt ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; im Übrigen handelt es sich um Planwerte. Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat — insbesondere ausbleibende Mitwirkung, Änderungswünsche des Nutzers und der Ausfall von Fremdsystemen —, verschieben verbindliche Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

Abnahme und Mängel

Ist ein Ergebnis geschuldet, zeigt der Anbieter die Fertigstellung in Textform an. Der Nutzer prüft das Ergebnis anhand der vereinbarten Kriterien und erklärt die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen in Textform oder benennt in dieser Frist die Mängel. Erklärt sich ein Nutzer, der Unternehmer ist, innerhalb der Frist nicht, gilt das Ergebnis als abgenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Fertigstellungsanzeige gesondert hin. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Die Nutzung des Ergebnisses im laufenden Betrieb gilt ebenfalls als Abnahme. Unerhebliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

Gerügte Mängel beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Nutzer die Vergütung mindern oder vom betroffenen Auftrag zurücktreten. Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Abnahme; gegenüber Verbrauchern sowie bei Vorsatz, Arglist und in den Fällen unbeschränkter Haftung nach § 12 gelten die gesetzlichen Fristen.

Bei Leistungen ohne geschuldetes Ergebnis findet keine Abnahme statt; geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht ein bestimmter Erfolg.

Rechte an den Arbeitsergebnissen

Der Anbieter räumt dem Nutzer an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb ein. Verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG darf er die Nutzung gestatten; eine Weitergabe an sonstige Dritte, eine Unterlizenzierung sowie eine Nutzung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

Nicht Gegenstand dieser Rechtseinräumung sind die Plattform selbst, das Programm „Operator" sowie die zugrunde liegenden Bausteine, Werkzeuge, Vorlagen und Bibliotheken des Anbieters; hieran erwirbt der Nutzer keine Rechte, unabhängig davon, ob sie im Rahmen eines Auftrags weiterentwickelt wurden. Deren Nutzung richtet sich nach § 13. Der Anbieter bleibt berechtigt, das erworbene allgemeine Wissen sowie nicht kundenspezifische Bestandteile uneingeschränkt weiterzuverwenden. Rechte an Daten und Inhalten des Nutzers bleiben unberührt.

Durchführung, kein Arbeitsverhältnis

Der Anbieter ist in der Wahl der Mittel, des Ortes und — im Rahmen vereinbarter Termine — der Zeit frei und darf geeignete Dritte einsetzen; er bleibt dem Nutzer gegenüber verantwortlich. Ein Weisungsrecht des Nutzers gegenüber dem Anbieter oder dessen Personal besteht nicht; es liegt weder ein Arbeitsverhältnis noch eine Arbeitnehmerüberlassung vor, und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Nutzers erfolgt nicht.

Laufzeit, Beendigung und Verhältnis zum Abonnement

Aufträge über laufende Leistungen können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, soweit auf dem Auftragsblatt nichts anderes bestimmt ist; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter rechnet die bis dahin erbrachten Leistungen ab und übergibt die erstellten Arbeitsergebnisse in verwendbarer Form, soweit sie bezahlt sind.

Ein Auftrag nach diesem Paragrafen und ein Abonnement bestehen unabhängig voneinander: Der Auftrag setzt kein Abonnement voraus, und die Beendigung des einen berührt den anderen nicht. Setzt eine beauftragte Leistung ihrer Natur nach den Zugang zur Plattform voraus, endet sie jedoch spätestens mit dem Abonnement.

§ 7 Widerrufsrecht

Verbraucher haben grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird, und er zur Kenntnis genommen hat, dass er sein Widerrufsrecht dadurch verliert.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine formlose E-Mail an: info@agents4hire.de. Ein Muster-Widerrufsformular sowie die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie unter agents4hire.de/widerruf.

§ 8 Kündigung

Der Nutzer kann sein Abonnement jederzeit über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an info@agents4hire.de kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.

Der Anbieter kann das Nutzerkonto fristlos sperren oder kündigen, wenn der Nutzer gegen diese AGB verstößt.

§ 9 Nutzungsbeschränkungen

Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich für legale Zwecke zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:

Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, das Nutzerkonto ohne Vorankündigung zu sperren.

Aufzeichnung und Transkription von Gesprächen

Die Plattform bietet die Möglichkeit, Besprechungen aufzuzeichnen und automatisiert zu transkribieren. Der Nutzer ist verpflichtet, vor dem Start einer Aufzeichnung alle Gesprächsteilnehmer darüber zu informieren, dass das Gespräch mitgeschnitten und transkribiert wird, und deren Einwilligung einzuholen.

Diese Pflicht ergibt sich aus § 201 StGB (Vertraulichkeit des Wortes) und besteht unabhängig davon, wo die Daten verarbeitet oder gespeichert werden; die datenschutzkonforme Ausgestaltung der Verarbeitung durch den Anbieter ersetzt sie nicht. Werden Beschäftigte aufgezeichnet, hat der Nutzer zusätzlich die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Die Oberfläche weist vor der ersten Aufzeichnung auf diese Pflicht hin. Der Hinweis entbindet den Nutzer nicht von der Verantwortung, die Einwilligung tatsächlich einzuholen. Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass eine Aufzeichnung ohne die erforderliche Einwilligung erfolgt ist.

Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte

Mit der Plattform erzeugte Bilder tragen ein sichtbares Wasserzeichen sowie eine maschinenlesbare Herkunftsangabe im Bild selbst. Der Nutzer darf diese Kennzeichnung nicht entfernen oder unkenntlich machen.

Veröffentlicht der Nutzer KI-erzeugte Inhalte, hat er sie nach Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) als künstlich erzeugt oder bearbeitet auszuweisen. Diese Pflicht trifft den Nutzer als denjenigen, der den Inhalt verbreitet; die technische Kennzeichnung durch den Anbieter nimmt sie ihm nicht ab.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers selbst — etwa Bestands- und Zahlungsdaten — ist der Anbieter Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Verarbeitet der Nutzer über die Plattform personenbezogene Daten Dritter — insbesondere durch Nutzung des CRM, der E-Mail-Funktionen, der Besprechungsaufzeichnung oder durch das Hochladen von Dokumenten —, bleibt der Nutzer für diese Daten Verantwortlicher; der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

Für diesen Fall schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV). Der Anbieter stellt dem Nutzer auf Anforderung in Textform einen AVV zur Verfügung; eine Anforderung genügt formlos an info@agents4hire.de. Bis zum Abschluss eines abweichenden Vertrages gilt Folgendes:

Der Nutzer sichert zu, dass er zur Übermittlung der von ihm eingebrachten Daten befugt ist und die betroffenen Personen, soweit erforderlich, informiert hat.

§ 11 Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresdurchschnitt an, übernimmt jedoch keine Garantie. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

Ausfälle durch Drittanbieter (insbesondere IONOS AI Model Hub) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und begründen keinen Anspruch auf Erstattung.

§ 12 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Vorbehaltlich der vorstehenden Absätze übernimmt der Anbieter insbesondere keine Haftung für:

Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Die Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Plattform, dem Code, dem Design und den Marken liegen beim Anbieter. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Abonnements.

Die vom Nutzer eingegebenen Inhalte und die generierten Ausgaben verbleiben im Eigentum des Nutzers. Der Anbieter beansprucht keine Nutzungsrechte daran.

§ 14 Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen zu ändern. Nutzer werden per E-Mail informiert. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Bei Widerspruch hat der Nutzer das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen ist der Sitz des Anbieters.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder zur Kündigung:

E-Mail: info@agents4hire.de

Wir melden uns so schnell wie möglich bei dir.